Kosten

Privat versicherte Patienten/Beamte

Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten meist voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse).
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können.

Gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.
Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können.

Allgemeine Information

Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare.
Bitte beachten Sie dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente nicht erstattet werden.

Teilweise sind unserer Leistungen nicht in der genannten Gebührenordnung enthalten. Hierzu erhalten Sie dann eine Beschreibung der Leistung, und wenn möglich die Angabe zu einer vergleichbaren Leistung gemäß Gebührenordnung.